Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vermietungsbedingungen

Stand August 2022

von

usemycar René Fischer

Am Rittergut 7

06388 Stadt südl. Anhalt OT Wörbzig, DE

(nachfolgend „usemycar“ genannt)

  1. Fahrzeugzustand, Reparaturen, Betriebsmittel

Der Mieter verpflichtet sich, dass Fahrzeug mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln, zu schonen und alle technischen Regeln zu beachten. Er verpflichtet sich bei längerer Nutzung von über 1000 km regelmäßig die Flüssigkeitsstände zu kontrollieren und ggf. nachzufüllen. Das betrifft insbesondere Motoröl, Kühlwasser und ggf. AdBlue®. Das fahren mit zu niedrigen Füllständen ist nicht gestattet. Der Mieter haftet unbeschränkt für Verstöße während der Mietzeit für die vorstehende Verpflichtung gegenüber usemycar. Vor jedem Fahrtantritt ist die Verkehrssicherheit vom Mieter zu überprüfen. Die Fahrzeuge sind beim verlassen immer zu verschließen und alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Kommt es während der Mietzeit zu einem Verschleißschaden, so darf der Mieter eine zugelassene Autowerkstatt aufsuchen und Reparaturen bis zu einer voraussichtlichen Höhe von 150 Euro incl. MwSt. beauftragen, welche die Aufrechterhaltung des Betriebszustandes gewährleistet.

Bekannte Schäden sind im Mietvertrag aufgeführt. Der Mieter muss das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf weitere Schäden prüfen und diese unverzüglich an usemycar melden. Alle Fahrzeuge werden mit vollständig gefülltem Tank (bei Elektrofahrzeugen wird der Ladestand der Batterie notiert) übergeben. Der Mieter hat das Fahrzeug ebenso vollständig getankt oder geladen zurückzugeben. Sollte der Tank nicht vollständig gefüllt oder die Batterie weniger geladen sein, so wird usemycar für die Betankung oder das Nachladen des Fahrzeuges gemäß dem gültigen Tarif bei Anmietung dem Mieter in Rechnung stellen. Der jeweils gültige Tarif ist bei der Anmietung einsehbar. Bei Übergabe vollständig geladener Elektrofahrzeuge zu Mietbeginn, kann das Fahrzeug mit 50 km fehlender max. Reichweite kostenfrei zurückgegeben werden. Zum Aufladen von Elektrofahrzeugen dürfen nur die Mitgegebenen Ladekabel verwendet werden.

  1. Reservierungen, Buchungen, Stornierungen

Holt der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit ab, besteht keine Reservierungsbindung mehr. Im Falle einer Nichtabholung innerhalb einer Stunde nach der vereinbarten Zeit wird der Mietpreis vollständig einbehalten bzw. in Rechnung gestellt. Stornierungen innerhalb einer Stunde nach Vertragsabschluss werden von usemycar zu 100% zurückerstattet. Für Stornierungen bereits gebuchter Fahrzeuge bis 48 Stunden vor Mietbeginn erstattet usemycar 80% der Mietgebühr. Für Stornierungen bereits gebuchter Fahrzeuge bis 24 Stunden vor Mietbeginn erstattet usemycar 50% der Mietgebühr. Für Stornierungen bereits gebuchter Fahrzeuge innerhalb 24 Stunden vor Mietbeginn erstattet usemycar 10% der Mietgebühr. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden entsprechend zurückerstattet, fehlende Beträge in Rechnung gestellt. Es besteht kein Widerrufsrecht für Buchungen aller Art. Stornierungen sind schriftlich zu erfolgen und sind zu richten an: René Fischer Usemycar, Am Rittergut 7, 06388 Wörbzig. Stornierungen können auch per Email erfolgen an info@usemycar.de .

  1. Vorzulegende Dokumente bei Fahrzeugabholung, Berechtigte Fahrer, zulässige Nutzungen, Fahrten ins Ausland, GPS – Überwachung und Datenaufzeichnung

Der Mieter muss einen Reisepass oder Personalausweis bei Übergabe des Fahrzeuges sowie eine im Inland gültige Fahrerlaubnis vorlegen. Kann der Mieter diese Dokumente bei Übergabe nicht vorlegen, so wird usemycar vom Mietvertrag zurücktreten – Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind dabei ausgeschlossen. Führerscheine aus nicht EU Staaten werden nicht akzeptiert. Bestehen Zweifel an der Identität des Mieters oder an der Gültigkeit der Fahrerlaubnis, so kann das Fahrzeug von usemycar so lange zurückgehalten werden, bis der Mieter die Zweifel ausreichend ausgeräumt hat. Das gleiche gilt für die Bonität des Mieters. Das Fahrzeug darf nur von dem im Mietvertrag angegebenen Fahrern gefahren werden. Für jeden weiteren Fahrer fällt eine Gebühr an. Weitere Fahrer müssen sich ebenso wie der Mieter bei Abholung ausweisen und den Führerschein vorzeigen. Von den Dokumenten wird eine Ablichtung angefertigt. Erfolgt die Buchung des Fahrzeuges von einer Firma, so hat die Firma dafür sorge zu tragen, dass alle Fahrer im besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Mieter und alle Fahrer haben sich an die geltenden gesetzlichen Vorschriften zu halten. Das Fahrzeug darf nur auf öffentlichen Straßen benutzt werden. Das Fahrzeug darf nicht benutzt werden zu Fahrschulübungen, Fahrzeugtests, auf Rennstrecken, zur gewerblichen Personenbeförderung, für Fahrsicherheitstrainings, für motorsportliche Zwecke und zur Beförderung von Gefahrstoffen. Mitgeführtes Ladungsgut ist ausreichend und ordnungsgemäß zu sichern. Die Fahrzeuge dürfen ausschließlich in Deutschland benutzt werden, es sei den es wird im Mietvertrag anders vermerkt. Die Fahrzeuge dürfen maximal nur mit der Geschwindigkeit geführt werden, wie es im Mietvertrag vermerkt ist. Für jeden Verstoß ist der Mieter zur Zahlung einer Strafe gemäß dem gültigen Tarif bei Anmietung verpflichtet. Usemycar kann auch weiteren Schadenersatz verlangen, sollte aufgrund einer Zuwiderhandlung ein größerer Schaden als der im Tarif enthaltene Strafsatz entstanden sein. Zuwiderhandlungen berechtigen usemycar auch zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages bzw. zum Rücktritt. Ansprüche zum Ersatz des Mieters sind in diesem Fall ausgeschlossen. Alle Fahrzeuge sind mit GPS Überwachungssystemen ausgestattet. Diese zeichnen die gefahrene Stecke für 48 Stunden auf. Nach 48 Stunden werden die Daten automatisch gelöscht. Sollte das Fahrzeug missbräuchlich genutzt werden, so werden die Daten zur Beweissicherung gespeichert, bis der Fall endgültig abgeschlossen ist. Aufgezeichnet wird, Datum, Uhrzeit, GPS Koordinaten, Geschwindigkeit und Rufnummer des jeweiligen Fahrzeuges in einem Intervall von 5 Sekunden.

 

  1. Mietpreis, Fälligkeit, elektronische Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistungen, Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Der Mietpreis wird vor Vertragsschluss eindeutig festgesetzt. Der benötigte Kraftstoff oder die nötige Energie zum Nachladen von Elektrofahrzeugen sind vom Mieter zu bezahlen. Es können nachfolgend Zuschläge entstehen für Sonderleistungen, wie z.B. das Betanken, Mautgebühren, Rückholgebühren, Sonderreinigungsgebühren. Sollte bei Übergabe gesondertes Zubehör benötigt werden, so kann auch dafür eine Servicegebühr entstehen. Ein Sonderrabatt oder Nachlass ist nur gültig bei fristgerechtem Zahlungseingang.  Im Mietvertrag ist der Abholort und der Ort bei Fahrzeugrückgabe eindeutig aufgeführt. Für Abholungen oder Zustellungen wird eine Gebühr veranschlagt. Der Mietpreis ist bei Beginn der Miete fällig. Sollte es zu einer einvernehmlichen Verlängerung der Miete kommen, so ist usemycar berechtigt eine elektronische Rechnung per Email zu senden. Der Mieter stimmt dem elektronischem Rechnungsversand zu. Diesem kann er jederzeit wiedersprechen, in diesem Fall hat der Mieter die Mehrkosten zu tragen. Der Mieter hat diese Rechnung innerhalb von 48 Stunden zu begleichen. Entweder per Paypal oder indem er die Überweisung geeignet nachweist. Sonderleistungen werden nach dem Mietbeginn in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Die Umsatzsteuer wird ausgewiesen und ist in voller Höhe auch von ausländischen Mietern zu leisten. Sollte eine Kaution im Mietvertrag vereinbart sein, so ist diese bei Mietbeginn in voller Höhe zu leisten. Zu einer Verzinsung und auch das getrennte Anlegen der Sicherheit ist usemycar nicht verpflichtet. Kommt der Mieter in Verzug mit seinen Zahlungen, so ist usemycar jederzeit berechtigt auch ohne vorherige Mahnung den Mietvertrag wegen Zahlungsrückstand fristlos zu kündigen.

  1. Versicherung, Unfälle, Diebstahl, Anzeigepflicht, Obliegenheiten

Das gemietete Fahrzeug hat eine Haftpflichtversicherung. Der Nutzer des Fahrzeuges ist nicht berechtigt Haftpflichtschäden ohne vorherige Zustimmung von usemycar gegenüber dritten auch nur zum Teil anzuerkennen. Bei Eintritt eines Schadens ist der Nutzer des Fahrzeuges verpflichtet nach Möglichkeit alle Schadensminderung zu leisten oder für die Abwendungen des Schadens zu sorgen. Er hat Anweisungen soweit zumutbar von usemycar zu befolgen. Bei der Schadensregulierung oder bei Ermittlungen hat er usemycar zu unterstützen.

Nach einem Schaden jeder Art, das schließt auch Diebstahl, Wild- und Brandschäden ein, hat der Fahrzeugnutzer unverzüglich die Polizei zu informieren. Dies gilt auch für kleine und auch bei selbstverschuldeten Beschädigungen oder Unfällen ohne Beteiligung Dritter. Bei jeder Beschädigung des Mietfahrzeuges ist usemycar direkt über alle Einzelheiten schriftlich zu informieren, welche zur Beschädigung geführt haben. Das gilt auch bei Diebstahl oder wenn Teile des Fahrzeuges entwendet wurden. In den Fahrzeugen liegt ein Europäischer Verkehrsunfallbericht. Dieser ist zur Erfassung von Schäden und Unfällen zu verwenden und wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Der Mieter oder Nutzer hat alle Möglichkeiten zu ergreifen, um das Schadensereignis vollständig aufzuklären. Dies schließt auch die Beantwortung aller Fragen von usemycar mit ein. Alle Angaben müssen vollständig und wahrheitsgetreu erfolgen.

  1. Haftung

Usemycar haftet in Fällen der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes von Usemycar, eines Erfüllungsgehilfen oder eines Vertreters nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Usemycar nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Usemycar haftet nicht für im Mietfahrzeug zurückgelassene Gegenstände außer im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.

Der Mieter haftet bei Fahrzeugverlust und Fahrzeugschäden sowie bei Mietvertragsverletzungen grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haften der Mieter oder Nutzer nicht, wenn er oder sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben. Der Mieter kann durch Zahlung eines vereinbarten Entgeltes ein Schutzpaket für Schäden von usemycar, für Fahrzeugverlust oder Brand abschließen – dies entspricht dem Sinne einer Vollkaskoversicherung. In diesem Fall haftet der Mieter nur bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehalts. Ein Anspruch auf ein solches Schutzpaket besteht nicht. Eine Haftungsfreistellung besteht nicht (auch nicht bei gebuchtem Schutzpaket), wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Mieter bzw. der Fahrer. Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Ordnungs- und Verkehrsvorschriften oder sonstige gesetzliche Bestimmungen. Der Mieter stellt usemycar von sämtlichen Buß- und Verwarngeldern, Mautgebühren, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen wegen solcher Verstöße an usemycar stellen. Usemycar wird eine Aufwandspauschale gemäß dem jeweils gültigen Tarif bei der Anmietung in Rechnung stellen zuzüglich des Aufwandes der Usemycar für Anfragen von Verfolgungsbehörden entstehen. Mehrere Mieter haften im Zusammenhang für Ansprüche aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.

  1. Rückgabe des Fahrzeugs, Fahrzeugtausch, Kündigung, gespeicherte Daten

Mit Ende des im Mietvertrag angegebenen Zeitraumes, hat der Mieter das Fahrzeug am vereinbarten Ort in vertragsgemäßem Zustand und zur vereinbarten Zeit zurückzugeben. Verwendet der Mieter das Fahrzeug länger als vereinbart, so gilt der Mietvertrag nicht als verlängert. § 545 BGB wird nicht angewendet. Bei starker Verschmutzung oder Geruchsbelästigung des Fahrzeuges, welche eine Sonderreinigung erforderlich macht, werden die Kosten für die Sonderreinigung in Rechnung gestellt, mindestens aber mit der Sonderreinigungsgrundpauschale berechnet. Nutzt der Mieter nicht den vorher gebuchten Zeitraum vollständig aus, so wird ihm dennoch keine Erstattung des Mietpreises auch nicht anteilig gewährt. Usemycar ist nicht zur Löschung von Navigationsdaten oder Kopplungen von Geräten verpflichtet. Der Mieter kann die Daten selbst zurücksetzen, indem er die Geräte auf Werkseinstellung zurücksetzt. Gibt der Mieter das Fahrzeug auch unverschuldet nicht oder nicht rechtzeitig zurück, so ist usemycar berechtigt die überzogene Nutzungszeit mit dem doppelten Entgelt bzw. des Normaltarifes (je nachdem was höher ausfällt) zu berechnen. Der Mieter ist auch während der Mietzeit verpflichtet das Fahrzeug auf Weisung von usemycar zurückzugeben, wenn dafür ein triftiger Grund besteht. Diese Gründe können notwendige Durchführung von Wartungs- oder Reparaturarbeiten, Herstellerrückrufe oder Inspektionsarbeiten sein. In diesem Fall erhält der Mieter ein mindestens gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Usemycar kann Mietverträge außerordentlich und fristlos kündigen, wegen unsachgemäßen oder unrechtmäßigen Gebrauch der Mietsache, Missachtung der Verkehrsvorschriften, mangelnde Pflege oder vorsätzlicher Beschädigung des Fahrzeuges, der Mieter einen Schaden verschweigt oder zu verbergen versucht, mit der Mietzahlung mit mehr als 3 Tagen im Verzug ist oder bei erheblicher Verschlechterung des Vermögensverhältnisse des Mieters. Kündigt usemycar, so ist der Mieter verpflichtet das Fahrzeug mit sämtlichem Zubehör unverzüglich an usemycar abzugeben.

  1. Schriftform, Gerichtsstand, Vertragssprache, Salvatorische Klausel, Sonstiges

Es bestehen keine mündlichen Nebenabsprachen.

Gerichtsstand ist 06388 Köthen. Die Vertragssprache ist deutsch. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. § 139 BGB findet keine Anwendung. Bei Verlust des Führerscheines oder bei Aussprache eines Fahrverbotes ist usemycar unverzüglich zu informieren. Das gemietete Fahrzeug darf in diesem Fall nicht mehr geführt werden.

  1. aktuelle Tarifübersicht

Nachbetankung durch usemycar – die Abrechnung erfolgt nach der Preisangabe der Tankstelle Raiffeisen Gröbzig zum Zeitpunkt der Rückgabe zuzügl. 10% Aufwandspauschale. Die Preise sind an folgender Stelle abzurufen:   https://www.clever-tanken.de/tankstelle_details/17925
Nachladen bei Elektrofahrzeugen
es erfolgt eine pauschale Abrechnung von 1 Euro / fehlendes Prozent
Übertreten der vereinbarten Höchstgeschwindigkeit Jeder Übertretungsfall beginnt sofort bei Übertretung der vereinbarten Höchstgeschwindigkeit und endet sofort nach Unterschreitung der vereinbarten Höchstgeschwindigkeit. jeder Übertretungsfall:
bis 10 km/h über der vereinbarten Höchstgeschwindigkeit wird mit 3 Euro abgerechnet
bis 20 km/h über der vereinbarten Höchstgeschwindigkeit wird mit 6 Euro abgerechnet
bis 30 km/h über der vereinbarten Höchstgeschwindigkeit wird mit 10 Euro abgerechnet
über 30 km/h über der vereinbarten Höchstgeschwindigkeit wird mit 20 Euro abgerechnet
Unzulässige Nutzung des Fahrzeuges Fahrschulübungen, Fahrzeugtests, auf Rennstrecken, zur gewerblichen Personenbeförderung, für Fahrsicherheitstrainings, für motorsportliche Zwecke und zur Beförderung von Gefahrstoffen oder Nutzung außerhalb öffentlicher Straßen: pauschal 200 Euro, sollte aufgrund einer Zuwiderhandlung ein größerer Schaden entstanden sein, kann usemycar auch weiteren Schadenersatz verlangen
Aufwandspauschale bei Bußgeldvergehen 25 Euro / Fall
Sonderreinigungsgrundpauschale 45 Euro